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Nummer:oub3682 Datum:voor 2 nov. 1496 Overlevering:Editie Vindplaats:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 185, nr. 682

Vor Bürgermeistern und Rat von Bremen und Hamburg als Schiedsrichter in den Streitigkeiten zwischen Junker Edo Wiemken von Jever und den Grafen Edzard und Uko von Ostfriesland bringt der Kläger gegen die Grafen Klagepunkte vor.

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Vor Bürgermeistern und Rat von Bremen und Hamburg als Schiedsrichter in den Streitigkeiten zwischen Junker Edo Wiemken (Wymeken) von Jever und den Grafen Edzard und Uko von Ostfriesland bringt der Kläger gegen die Grafen folgende Klagepunkte vor:
Die Grafen hätten seinen Untertanen auf dem freien Markt in Aurich (
Aurik) 900 Kopmansgulden und für Verzehr (theringe) während ihres dortigen Aufenthalts 300 rhein. Gulden abgenommen. Das hätten sie wegen Iko [Onnekens] von Knyphausen (Knyptzen), den beide Parteien als ihren Untertan beanspruchten, getan.
Die Grafen hätten, als sie und ihre verstorbene Mutter Theda mit den Grafen von Oldenburg in Fehde lagen, seine Untertanen in vielen Fällen[*] überfallen und geschädigt.
Er und die Grafen wären übereingekommen, die Friedeburg (
Ffredeborch) gemeinsam einzunehmen und einem gemeinsamen Drosten zu unterstellen. Die Grafen hätten aber gegen dieses Übereinkommen die Burg bei Nacht ohne sein Wissen und Wollen in ihren Besitz gebracht. Ausserdem hätte er bei der Belagerung der Kirche von Reepsholt (Reppesolde) einen Schaden von 6000 Goldgulden erlitten.
Vormals hätten seine Untertanen die Friedeburg von dem verstorbenen Grafen Dietrich von Oldenburg zu Lebzeiten seines Grossvaters Hayo Harlda (
Hayen Harldes), dessen Rechtsnachfolger er wäre, für 4000 Arensgulden abgelöst, wobei ihnen allein Hero Omken von Harlingerland (Herlangherlandt) zu Hilfe kam.
Der verstorbene Focko Ukena (
Uken), Urgrossvater der ostfriesischen Grafen, hätte die Friedeburg, die ihm gar nicht gehörte, in die Hände des Grafen Dietrich von Oldenburg gebracht.
Edo Wiemken bittet die Schiedsrichter zu veranlassen, dass ihm die Grafen den erlittenen Schaden in Höhe von 14 830 rhein. Goldgulden, vorbehaltlich des Schadens an Korn und anderen Gütern ersetzen.

Recto:
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Fonds Ostfriesisches Urkundenburch, III
Fol.nr. S. 185
Nr 682
Olim Or. des StA. Bremen verloren. Abschrift in Auszügen: StA. Oldenburg, Best. 296 nr. 20 Bd. 2 S. 565 f. Aus einer Anm. geht hervor, daß die Klageschrift 15 Artikel enthalten hat, von denen nur die für Oldenburg wichtigsten abgeschrieben worden sind.. Im Auszug gedr.: Old. UB. 3 nr. 90.
Jaar 1496
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