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Nummer:oub3677 Datum:11 maart 1496 Overlevering:Editie Vindplaats:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 181, nr. 677

Vereinbarung zwischen den Abgesandten des Bischofs von Münster und den Abgesandten Graf Edzards von Ostfriesland und seiner Stadt Emden andererseits, wegen der Vorbeifahrt an Emden und der dortigen Märkte.

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Vereinbarung zwischen den Abgesandten Heinrichs [III.], Bischofs von Münster und Administrators des Erzstifts Bremen, und der Kaufleute, die seine Untersassen sind, einerseits, den Abgesandten Graf Edzards von Ostfriesland und seiner Stadt Emden andererseits, wegen der Vorbeifahrt an Emden und der dortigen Märkte. Räte und Freunde des Bischofs von Osnabrück haben folgenden Vermittlungsvorschlag gemacht: Die Märkte zu Meppen, Haselünne (Haselonne), Haren und Friesoythe (Oytte) soll man, wie schon vereinbart, besuchen und halten wie seit alters üblich, nach Freimarktsrecht, gegen üblichen Zoll und Wegegeld. Auch in der Stadt Emden soll man jährlich zu bestimmten Zeiten freie Märkte halten, und zwar so, dass kein Markt dem anderen hinderlich ist. Auf diesen freien Märkten in Emden kann jeder Kaufmann kaufen und verkaufen, wann er will. Was er nicht zu gebührendem Preise verkauft, kann er stromauf oder stromab gegen üblichen Zoll und Wegegeld bringen. Wenn ein Kaufmann zwischen den Freimärkten Waren an Emden vorbeifahren will, soll er sie dort erst eine Zeitlang feilbieten. Was er nicht verkauft, kann er gegen üblichen Zoll und Wegegeld bringen, wohin er will. Zu entsprechenden Bedingungen sollen die Märkte im Hochstift Münster gehalten werden. Die Abgesandten beider Parteien vereinbaren, den Vorschlag ihren Herren zu unterbreiten. Die des Grafen von Ostfriesland wollen denen des Bischofs von Münster bis zum 1. Mai (meydage nestkommende) schriftlichen Bescheid nach Nienhaus (Nyenhuyss)[*] schicken. Dann wollen die Räte des Bischofs denen des Grafen einen Termin vor dem 22. Mai (hochtyde Pynxten) für eine neue Verhandlung in Aschendorf nach Leerort (Oert) mitteilen.
Geteickend in den jarn unses heren dusend CCCC ses ond negentich, des fridags na dem sundage Oculi.
Recto:
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Fonds Ostfriesisches Urkundenburch, III
Fol.nr. S. 181
Nr 677
Olim Zwei Aufzeichnungen um 1500: StA. Münster, Fürstentum Münster, Landesarchiv 13, 24 n.. Gedr.: Emder Jb. 19, 2 S. 315 f.
Jaar 1496
Datumcode VpOculi
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Materiaal papier