Nederlands (NL)  German (DE)
Nummer:oub3556 Datum:22 aug. 1472 Overlevering:Editie Vindplaats:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 138, nr. 556

Gräfin Theda von Ostfriesland klagt vor Schiedsrichtern gegen die Stiftsgenossen, Mannschaft und Amtleute Bischof Heinrichs III. von Münster, Administrators des Erzstifts Bremen, und gegen die Stadt Münster, Bewohner und Untersassen des Hochstifts Münster.

Bron Recto Dorso Vertaling Relatie Zegels Materiaal Literatuur Index N.B.
Gräfin Theda von Ostfriesland (Oestvriesland) klagt vor Schiedsrichtern gegen die Stiftsgenossen, Mannschaft und Amtleute Bischof Heinrichs [III.] von Münster, Administrators des Erzstifts Bremen, und gegen die Stadt Münster, Bewohner und Untersassen des Hochstifts Münster:
I. Klagen, die auf einem Tag zu Weener [s. nr. 545] vor zwei Jahren vorgebracht und beurkundet worden sind. Damals wurde vereinbart, dass in Zukunft zwischen den Untersassen von Münster und Ostfriesland Eintracht herrschen und niemand gegenseitige Schädigungen zulassen solle.
1. Als Thedas verstorbener Gemahl, Graf Ulrich, in Fehde mit Graf Gerd von Oldenburg lag, ritt Graf Nikolaus von Tecklenburg (
Tekeneborch) mit vielem Volk durch das Hochstift Münster in Ostfriesland ein, und zwar in Diele (Dylen), Stapelmoor (Stapelmoer) und Holthusen. Er beraubte die Bewohner, nahm einen Teil gefangen und schatzte ihn, alles ohne Ansage. Das geschah mit Wissen und Duldung der münsterischen Stiftsgenossen, Mannschaft, Amtleute und Untersassen, die es hätten verhindern und die Ostfriesen warnen können. Ulrich war dem Hochstift freundlich gesinnt; er hatte kurz vorher denen zu Meppen gegen Feinde des Hochstifts und der Stadt 60 reisige Knechte gesandt, die Meppen beschirmen halfen, so dass es nicht eingenommen wurde. Dennoch haben einige Amtleute und Untersassen den Grafen von Tecklenburg unterstützt; nämlich Rolf von dem Campe, jetzt wohnhaft in Aschendorf, und Schaerde zu Dörpen, derzeit Verwalter (vorwarer) oder Beamter (deener) zu Nienhaus (tom Nygen hues)[*], brachten die Teddenburger nach Friesland (uppe Vreeslandes eerden), empfingen sie an der Grenze wieder und schickten sie ins Gericht Steinbild (Stennebelde). Ferner verboten sie den Bewohnern von Brual (Buerwale), dem ersten [= grenznächsten] Dorf im Hochstift, den zurückkehrenden tecklenburgischen Kriegsknechten den Schlagbaum zu schliessen. Den Schaden schätzt Theda auf mindestens 20 000 rhein. Gulden, wofür sie Schadensersatz verlangt.
2. Ein Teil der Ausreiter und Bürgerknechte der Stadt Münster beteiligte sich an diesem Zug, beraubte die Ostfriesen und nahm sie gefangen, nämlich Helmich von Scheidingen, Bernd Ocke, Hardeke und Klot tor Koken, jeder mit zwei Pferden, und die Bürgerknechte Johann Stevenyngh, Hermann und Brun Travelman, jeder mit einem Pferd.
3. Heinrich Schade und Otto von Besten bekamen von dem geraubten Gut 40 Stück Vieh - Ochsen, Pferde und Kühe -, Schade ausserdem ein Paar Ochsen und eine Kuh. Dieses Vieh haben die Ostfriesen trotz ihrer Klage nicht zurückbekommen. Schade hat ferner zu Rhede (
Reden) in der Schenke gesagt, das alles habe ihm Andreas (Drees) von Langen, derzeit Drost in Meppen, befohlen; das haben Untersassen Thedas und viele andere in Rhede gehört.
4. Zum anderen Male kamen die Leute des Grafen von Tecklenburg durch den Hümmling (
Hummelingheland) nach Ostfriesland und raubten dem Kloster Langholt (Langholte) seine Ochsen und Pferde. Die münsterischen Untersassen im Hümmling aber jagten es den Tecklenburgern ab. Das Kloster konnte das Vieh erst auslösen, nachdem es dem Drosten Andreas von Langen Gut im Werte von 80 rhein. Gulden gegeben hatte.
5. Rolf und Engelbert von Langen haben der Gräfin rechtswidrig den Hof zu Brahe (
Brae) abgenommen. Ihn hatte Thedas Vater gekauft, war mit ihm von dem rechten Lehnsherrn, dem Abt von Werden, belehnt worden [s. nr. 349] und hatte ihn Zeit seines Lebens friedlich besessen. Bischof Johann von Münster hatte in ihn Ulrich und Theda durch den Rentmeister Wessel ter Mollen wieder einweisen lassen. Sie besassen ihn zwei Jahre. Dann nahm Rolf von Langen ihnen den Hof rechtswidrig ab.
6. Danach wurde Rolf von Langen ohne Ansage Ulrichs Feind, drang in Friesland ein und wollte einen Teil des Landes erobern. Ulrich entstanden dadurch grosse Unkosten und viel Mühe.
7. Zu der Zeit, als der Graf von Tecklenburg in Ostfriesland eindrang und die Bewohner von Diele beraubte, wurden zwei ostfriesische Untersassen auf der münsterischen Strasse gefangen genommen, nämlich Wyart Tiarlekens und Ebbele zu Bunde (
ton Bunda), und wurden mit 100 rhein. Gulden und 4 Tonnen Butter geschatzt.
8. Zu der Zeit, als Bischof Johann von Münster die Papenburg hatte einnehmen lassen, gingen einige Knechte von der Papenburg in die Schenke zu Aschendorf (
Asschendorpe), fingen dort mit einigen ostfriesischen Untersassen, die auf Reisen waren, Streit an und erschlugen einen von ihnen, obwohl er unschuldig war, nämlich Lambert Smyd aus Weener; einem anderen, Wessel Goltsmet, schlugen sie ein Auge aus und verwundeten ihn schwer. Dann gingen die Knechte wieder auf die Papenburg.
9. Zu der Zeit, als Ulrich mit Graf Gerd von Oldenburg in Fehde lag, wurden viele ostfriesische Untersassen, die auf Reisen waren, im Hochstift Münster und auf der Strasse nach Münster von den Oldenburgern gefangengenommen und geschatzt, nämlich Tholomeus, derzeit Ulrichs und Thedas Bote, Ubele zu Amdorf (
Amptorp), Mense, sein Sohn, Bruder zu Amdorf, Gerold Piil und Hake aus Larrelt (Hlerlte), Ide von Borssum (Borsum) mit seinen Gefährten.
10. Zu der Zeit, als Graf Gerd von Oldenburg nach Uplengen (
Lenghen) in Ostfriesland zog, raubte und brandschatzte, grossenteils mitten im Frieden, waren viele Leute aus dem Hochstift Münster, aus Friesoythe (Oyta) und dem Saterland (Saghelter lande), dabei, raubten, verbrannten, zerstörten Pfarrhäuser (wedemhuse) und Verkaufsbuden (krame) und erhielten einen Teil der Beute. Denn der Pfarrer von Lengen [= Remels] kaufte einen Teil seines Hausrats in Friesoythe zurück.
11. Wichman Block und Meier Johann fingen im Kloster zu Bokelesch[*] einen Laienbruder namens Gerbert (
Gherbrech) und schatzten ihm auf der Cloppenburg 22 rhein. Gulden ab.
12. Remmer Juttens im Saterland nahm zu der Zeit zwei Männer aus Bunde (
Bunda) in Ostfriesland gefangen und schatzte sie im Hochstift Münster.
13. Focko und Dyrck, damals wohnhaft zu Barssel (
Bersele) bei der Schnappe (Snappen)[*], brannten vor drei Jahren ohne Ansage zwei ostfriesischen Untersassen zu Detern (Dethern) ihre Häuser mit Inventar nieder, obwohl Hachford, Drost zu Cloppenburg, an Gräfin Theda geschrieben hatte, dass zwischen Dyrck, Focko und den Bewohnern von Detern bis zum 15. Juni (sunte Viti daghe) Frieden herrschen und dass man unterdessen einen Tag halten solle, um ihren Streit beizulegen. Der Schaden beträgt mindestens 220 rhein. Gulden. Theda verlangt Schadenersatz von dem Drosten Hachford.
14. Gerd Boltingh, der sich vor zwei Jahren manchmal bei der Lethemühle (
tor Lethemoelen)[*] und manchmal bei dem Drosten zu Wildeshausen aufhielt, sagte den Ostfriesen Fehde an; er und seine Brüder fügte ihnen durch Pferdediebstahl viel Schaden zu. Dabei zogen sie hin und zurück durch das Hochstift Münster, und die Amtleute des Hochstifts im Eggeland (in der Egghe lande) hinderten sie nicht daran. Gerd Boltingh war vorher auch zu Emden (Emeden) meineidig geworden.
15. Auch die Gebrüder von Resthausen (
Restehusen) im Amt Cloppenburg, Eigenhörige der Koebrynks, sagten den Ostfriesen vor zwei Jahren heimlich des nachts Fehde an, stahlen ihnen neun Pferde und ritten mit ihnen durch das Hochstift Münster. Die Sache, derentwegen sie das taten, ist folgende: Ihr Bruder Johann hatte einem von Herrn Sibos (Sybes) [von Dornum] Untersassen erschlagen. Daraufhin schlug ein Ostfriese aus Uplengen einen der Brüder von Resthausen tot. Herrn Sibos Untersassen wollten nicht eher Bussgeld zahlen, bis die von Resthausen ihrerseits Bussgeld gezahlt hatten. Diese aber wollten nicht zahlen; und ihr Herr wollte nicht, dass sie das Bussgeld für ihren erschlagenen Bruder empfingen, sondern wollte es selbst einnehmen. Da sie sich nicht einigen konnten, haben sie die Ostfriesen auf diese Weise geschädigt [vgl. auch nr. 554].
16. Auch andere haben früher oder später den Ostfriesen zwei- oder dreimal Pferde gestohlen. Sie wurden alle bei der Lethemühle[*] gut aufgenommen.
17. Einige Saterländer (
Sagelter), nämlich Alrick zu Hollen, Meme, Dyckes Sohn, und Edzard, Addes Sohn, von Ramsloh (Remesloe), griffen auf freier Strasse bei Potshausen (Popteshusen) mit gespannten Armbrüsten und blossen Messern zwei ostfriesische Männer und eine Frau an, und sie hätten sie verwundet, wenn die Ostfriesen nicht ins Moor geflüchtet wären. Dafür fordert Theda Busse.
18. Hachford, Drost zu Cloppenburg, hinderte den Ostfriesen Remmer Sasche daran, sein väterliches Haus im Saterland zu verkaufen oder nach seinem Willen zu gebrauchen, und zwar wegen des Frederik Scheven, der gegen Remmer vorging, weil ihm früher von Ostfriesen Schaden zugefügt worden wäre. Dafür war Remmer nicht verantwortlich, und Frederik hat kein Recht auf das Erbe.
19. Die Saterländer haben den Ostfriesen zu Detern vor kurzem ihr Heu abgemäht und weggefahren und ihr grünes Eichenholz abgehauen. Einige, die dabei ergriffen wurden, versprachen, sie wollten Schadenersatz leisten, haben es aber nicht getan und sind also meineidig geworden.
20. Die Saterländer lassen den Ostfriesen kein Recht widerfahren, sondern schicken sie nach Friesoythe oder Cloppenburg, von wo sie zurückkehren, ohne dass ihre Ansprüche erfüllt wurden. Die Saterländer dagegen und andere Untersassen des Hochstifts wollen von den Ostfriesen gutes Recht empfangen und erhalten es auch.
21. Die Bauern von Brual (
van den Buerwale) im Bistum Münster hauen oft im Dieler Bruch (Dyler broeke) die grünen Eichen und Erlen ab, obwohl sie kein Recht dazu haben, es ihnen oft verboten worden ist und einige deswegen bestraft worden sind. Auch belästigen sie die Ostfriesen zu Diele in der Mark oder Weide mit ihren Stuten und Kühen. Dabei verwundeten sie kürzlich einen Ostfriesen schwer, wofür noch keine gebührliche Busse geleistet worden ist.
22. Andreas von Langen schuldet dein Ostfriesen Fecke zu Folkertswehr (
Folkerdeweer) 65 rhein. Gulden. Darüber hat Fecke Andreas' Schuldschein und eine Gerichtsurkunde, konnte aber trotzdem die Bezahlung nicht erreichen.
23. Heinrich Schaede zu Ahlen (
Aelden) schuldete dem inzwischen verstorbenen Egbert, einst Vogt zu Emden, zwei Pferde, die er nun vermutlich seinen Kindern zu bezahlen hat. Von der Schuld hat der münsterische Rentmeister erfahren. Dennoch können Egberts Kinder die Zahlung nicht erreichen; vielmehr bestreitet Heinrich Schaede den grössten Teil seiner Schuld. Theda verlangt, den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen.
Theda fordert, dass zuerst die [unter II. und III.] folgenden Artikel von dazu gewählten Räten und Freunden geklärt und die Klagen durch Schadensersatz, Busse und Abhilfe geschlichtet und dann die alten Klagen [unter I.] geklärt und geschlichtet werden.
II. Klagen über Sach- und Personenschaden, der den Ostfriesen nach dem Tag von Weener im Jahre 1470 und vor dem Tag zu Weener zwischen 11. Februar und 28. März (
in den vasten) 1472 zugefügt worden ist:
1. Theda klagt erneut, dass Remmer Folk[ers?] im Saterland vor 1 1/2 Jahren einen Jungen fing, der mit seiner verwitweten Mutter dort auf Reisen war, ihn zur Lethemühle[*] brachte und dort über 6 1/2 Wochen gefangen hielt. Dann wurde er in Cloppenburg eingesperrt und dort nach vielen Schreiben Thedas freigelassen, nachdem er geschworen hatte, zurückzukommen.
2. Derselbe Remmer hat der verwitweten Mutter des Jungen, wohnhaft in Rhaude (
Rawda), im letzten Herbst nachts vier Ochsen und drei Ackerpferde bei ihren Häusern und einen grossen Kupfertopf gestohlen. Ein anderes Mal hat er auf freier Strasse ihren Sohn verwundet, wie vielen Leuten bekannt ist. Danach sandte er der Witwe und ihren Kindern ohne deren Verschulden Fehdebriefe, um bei Tag und Nacht zu rauben, zu brennen und zu schädigen. Auf dem Tage, der vor kurzem beim Hampoel (Hempoele)[*] gehalten wurde, hat er ihnen gedroht. Er wird bei seinen Diebstählen gehegt und gehaust von Herbert Dorgelo (Dorryngeheloe)[*] zur Lethemühle[*] im Amt Vechta (van der Vechte).
3. Meier Johann, Amtmann und Verwalter auf der Schnappe (
Snappen) [*], hat im letzten Jahr die Schiffe und Güter der Ostfriesen mit einem neuen Zoll belegt: Diejenigen, die nach Friesoythe oder ins Saterland fahren wollen, um Torf zu holen, müssen 4 Kronen für jedes Schiff zahlen.
4. Derselbe liess im letzten Jahr vor dem 24. August (
sancti Bartholomei daghe) auf ostfriesischem Boden den Bewohnern von Detern ohne Ansage zwei Ochsen und Kühe wegnehmen und liess sie zur Schnappe (Snappen) [*] treiben. Als Gräfin Theda deswegen an den Bischof von Münster schrieb, antwortet Meier Johann dem Amtmann Hachford zu Cloppenburg, er hätte das Gut auf Oldenburger Boden genommen und es gehöre den Ammerländern (Amerlueden). Beides stimmt nicht. Die Ostfriesen hatten es von den Ammerländern gekauft.
5. Als einige Bewohner von Detern zur Schnappe[*] nachfolgten, um ihr Gut wiederzuerlangen, verwundete ein Knecht von Meier Johann einen von ihnen. Ihr Gut bekamen sie nicht zurück.
6. Kurz darauf liess Meier Johann vier Ostfriesen ohne Ansage gefangen nehmen und ihnen ihre beiden Schiffe mit Holz, Salz und anderer Ware wegnehmen. Die Gefangenen liess er in Stock und Block tun und lange im Gefängnis sitzen. Das eine Schiff war mit Takelage, Holz und Ware über 140 Arnoldsgulden wert; davon haben die Eigentümer nur das leere Schiff und einen kleinen Teil des Holzes zurückerhalten, trotz des Tages in Weener, der im laufenden Jahr in den Fasten stattgefunden hat. Das andere Schiff war über 55 Arnoldsgulden wert; das nahm er den Eigentümern, wie er ihnen selbst sagte, weil sie kein Geleit von ihm begehrt oder ihm nicht jeder einen Gulden gegeben hatten.
7. Als Dyrck Kerckhoves Knecht aus Emden stromauf fuhr, liess ihn Meier Johann gegen eine Summe Geldes passieren. Als er aber zurückkam, liess er ihn gefangen setzen und aus seinem Schiff Geld und Gut im Wert von 16 Arnoldsgulden nehmen. Dafür fordert Theda Schadenersatz.
8. Meier Johann hatte 20 Ostfriesen Geleit zugesagt, dass sie an der Schnappe[*] vorbei nach Barssel (
Bersele) fahren dürften, um Holz für ein Haus zu holen, das sie gekauft hatten. Als sie es aufgeladen hatten, liess er sie mit Pferd und Wagen anhalten und gestattete erst die Weiterfahrt, nachdem sie geschworen hatten, binnen einer Woche zurückzukommen.
9. Meier Johann und seine Knechte auf der Schnappe[*] nahmen den Ostfriesen zu Detern im letzten Herbst auf dem Bokeler Esch (
Boekeleresche) auf ihrem eigenen Acker ein Paar Ochsen und zwei Pferde vom Pflug und fingen einen Mann, obwohl Meier Johann vorher den Ostfriesen nicht verboten hatte, diesen Acker zu bebauen. Die Ochsen und Pferde hatte er behalten. Dafür fordert Theda Schadenersatz.
10. Fünf Männer aus dem Saterland haben eine grössere Zahl Ochsen und Kühe aus dem Overledingerland (
Overledinghe lande) und aus dem Kirchspiel Detern und seiner Umgebung gestohlen. Theda fordert Schadenersatz.
III. Klagen über die Schädigung von Ostfriesen seit dem Tag zu Weener in den Fasten 1472:
1. Rolf (
Roleff), der bei Herbert Dorgelo (Dorryngheloe)[*] zur Lethemühle[*] gehaust und gehegt wurde, stahl zwei Pferde aus Ostfriesland und ritt sie zur Lethemühle[*]. Das eine Pferd nahm Herbert, das andere Egbert de Bleke, der sich auch dort aufhält. Die beiden hatten Rolf zugesagt, wenn er mehr aus Friesland mitbrächte, könne er es allein behalten. Das hat Rolf freiwillig gestanden und einer von seinen Gefährten, der in ostfriesischer Haft sitzt.
2. Der genannte Egbert de Bleke stahl zwei Pferde zu Potshausen und wurde eine Nacht auf der Schnappe beherbergt.
3. Gerd Gruesyngh, der Verwalter oder Knecht auf der Schnappe ist oder vor kurzem war, brachte drei Pferde, die den Ostfriesen zu Bagband (
Backbande) vor dem 24. Juni (Johannis baptiste) gestohlen worden waren, zur Lethemühle und gebrauchte sie für sich. Das haben der genannte Rolf und sein Gefährte gesagt und wollen es bezeugen.
4. Arnd, Herbert Dorgelos (
Doeryngheloes) [*] Knecht, soll zwei Pferde zu Detern gestohlen haben.
5. Drei Pferde wurden aus dem Overledingerland gestohlen und bei lichtem Tag durch das Hochstift geritten.
6. Der obengenannte Remmer Folk[ers] und Brand Block haben zweimal bei Nacht den genannten Rolf zu bereden versucht, mit ihnen zur Lethemühle[*] zu ziehen und von dort aus durch Rauben, Stehlen und Brennen die Ostfriesen zu schädigen.
7. Ein Ostfriese, dem seine Pferde gestohlen worden waren, kam zur Lethemühle[*], um zu fragen, ob er seine Pferde wiederbekommen könnte. Herberts Knechte setzten ihn gefangen und nahmen ihm, was er bei sich trug.
8. Die auf der Schnappe[*] nahmen kürzlich zu Ubbehausen (
Ubbehusen)[*] einen Laienbruder des Klosters Bokelesch (Boekelesche)[*] gefangen und schatzten ihm auf der Schnappe eine Tonne Butter ab.
9. Die auf der Schnappe[*] bereiten den Vorwerken des armen Klosters Bokelesch[*], das in Ostfriesland liegt, viel Last durch Unkosten und Überfälle.
Theda fordert in allen diesen Punkten für sich, ihre Kinder und ihre Untertanen Schadenersatz, Busse und Abhilfe gemäss dem Recht und behält sich Änderung, Erweiterung und Verminderung der Klage vor, bis ein Urteil verkündet wird.
Datum et conscriptum sabbato ante festum Bartholomei apostoli, a. etc. LXXIIo.
Recto:
x
x
Fonds Ostfriesisches Urkundenburch, III
Fol.nr. S. 138
Nr 556
Olim Or. verloren. gleichz. Abschr.: StA. Münster, Fürstentum Münster, Landesarchiv 13, 24 n.
Jaar 1472
Datumcode SaBartho
x
x
Materiaal papier