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Nummer:oub3428 Datum:ca. 1 mei 1441 Overlevering:Editie Vindplaats:Ostfriesisches Urkundenburch, III, S. 102, nr. 428

Bischof Heinrich II. von Münster klagt gegen die Städte Hamburg und Lübeck.

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Bischof Heinrich [II.] von Münster klagt gegen die Städte Hamburg und Lübeck und ist bereit zu beweisen: 1) dass die Herrschaft oder Grafschaft Emden [*] mit der Münze zu Emden, dem Emszoll und anderem Zubehör durch kaiserliche Belehnung und auf andere rechtliche Weise an die Bischöfe von Münster gekommen ist und seinem Bistum und ihm gehört; 2) dass seine Vorgänger und er die genannte Herrschaft oder Grafschaft mehr als 200 Jahre [*] ruhig und ohne Einspruch der genannten Städte besessen haben, wie die Bischöfe von Münster denn allezeit zu Emden einen geschworenen Amtmann (einen gehuldeden swarenen ammetman) gehabt haben, der die Brüche (broke) erhob und auf sonstige Weise die Herrschaft oder Grafschaft verwahrte; 3) dass die Städte Hamburg und Lübeck sich der Herrschaft oder Grafschaft Emden bemächtigt, sie seinem Bistum entzogen und seinen Amtmann Imel (Ymole) gewaltsam und widerrechtlich, ohne Fehdeansage gefangen genommen und bis zu seinem Tode gefangen gehalten haben, wodurch der Bischof und sein Land grossen Schaden erlitten haben und noch erleiden. Brüche und andere Abgaben (rente) werden ihm vorenthalten, Butter, Käse und andere Waren, die sonst nach Emden gebracht wurden und in seinem Lande blieben, werden nun nach Hamburg und in andere Länder gebracht. Der Schaden wird auf [ ... ][*] rhein. Gulden geschätzt. Heinrich fordert, dass die genannten Städte die Herrschaft oder Grafschaft Emden ihm und seinem Bistum zurückgeben und Busse und Schadenersatz leisten. Falls die Städte behaupten, der verstorbene Imel und seine Vorfahren hätten die Burg Emden mit Zubehör nicht von den Bischöfen von Münster, sondern selbständig besessen und die Brüche von den Untersassen für die Bischöfe wegen der Propstei oder geistlicher Rechte (gheestliker bevelinghe eder herrlichkeit) erhoben, erwidert der Bischof: Imel und seine Vorfahren waren Laien und weltliche Amtleute, nicht geistliche Pröpste. Falls die Städte behaupten, Imel und seine Vorfahren hätten ihnen Schaden zugefügt, erwidert der Bischof: Wenn es wider Erwarten so ist, haben Imel und seine Vorfahren in Notwehr gehandelt[*]. Falls die Städte behaupten, die Eroberung Emdens habe ihnen viele tausend Gulden gekostet und die Unkosten müsse der Bischof erstatten, erwidert er: Sie haben zu seinem und seines Bistums Schaden Unkosten verursacht und hätten deshalb den Schaden zu tragen.
Recto:
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Fonds Ostfriesisches Urkundenburch, III
Fol.nr. S. 102
Nr 428
Olim Entwurf: StA. Münster, Fürstentum Münster Urk. nr. 1477a.
Jaar 1441
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